Tagespflege

Tagespflege, was ist das eigentlich?

Es gibt einen stetig wachsenden Anteil von betagten Mitbürgern, die ohne die Hilfe von Angehörigen und Leistungen eines ambulanten Dienstes nicht mehr in der Lage wären, zu Hause zu leben. Das möchten jedoch fast alle Menschen: Solange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben, im Vertrauten, zusammen mit den Personen, mit denen man schon eine lange Wegstrecke des Lebens zurückgelegt hat. Nur sind die Pflegenden trotz aller Hingabe und großen Pflichtbewusstseins begrenzt belastbar. Sei es, weil sie selbst schon älter oder krank sind, einem Beruf nachgehen müssen, einen Termin wahrnehmen möchten oder einfach Erholung brauchen. Erholung von der Pflege oder Zeit zum Verschnaufen, wenn die tägliche Mühe und Liebe einem Menschen gilt, der vergesslich ist, oder sich im Alltag nicht mehr orientieren kann.

Vielleicht fühlt man sich auch einsam in den eigenen vier Wänden oder wünscht sich für den Angehörigen ein wenig Abwechslung und Gesellschaft.

Manchmal geht es dem Menschen so schlecht, dass der Aufenthalt in einem Heim die beste Versorgungslösung darstellt. Manchmal würde es aber auch schon reichen, wenn man wüsste, dass der Angehörige tagsüber gut versorgt, beschäftigt, abgelenkt, aufgehoben und auch gepflegt ist und man abends und am Wochenende entspannt die gemeinsame Zeit zu Hause verbringen kann.

Für diese Bedürfnislage ist die Tagespflege gedacht. Sie richtet sich vor allem an ältere Menschen, die wegen körperlicher Einschränkungen nicht mehr längere Zeit alleine zu Hause sein können. Oder an Menschen, die vielleicht noch mobil sind, sich aber allein im Alltag nicht mehr zurechtfinden.

Wenn Ihnen das bekannt vorkommt oder Sie jemanden kennen, für den die Tagespflege eine Entlastung und eine Bereicherung wäre, melden Sie sich gerne bei uns. Im persönlichen Gespräch klären wir Ihre Bedürfnisse und geben Ihnen Tipps, wie Sie mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.

Was kostet Tagespflege?

Falls eine Pflegestufe vorliegt, übernimmt die Pflegekasse einen erheblichen Teil der Kosten. Ob Sie noch einen Eigenanteil bezahlen müssen und wenn, in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Gerne erstellen wir Ihnen ihr ganz persönliches Angebot.

Das neue Pflegestärkungsgesetz

Zum 1. Januar 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Generelles Ziel ist eine Verbesserung der Pflegeversorgung. Kurz gesagt: Mehr Geld, mehr Leistungen. Doch was ändert sich konkret, wo profitieren Senioren und Angehörige in der Praxis?

Als herausragende Verbesserung für Bürgerinnen und Bürger gelten insbesondere die neuen Regelungen für die Tagespflege. Das Angebot der Tagespflege ist seit Jahren im Kommen und wird durch das neue Pflegestärkungsgesetz weiter gefördert. Um pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten, wird mehr Geld dafür bereitgestellt. Und: Diese Leistung wird nicht mehr auf das Pflegegeld oder auf die in Anspruch genommene ambulante Pflege angerechnet. Kurz gesagt: Mit dem Pflegestärkungsgesetz ist es deutlich einfacher und unkomplizierter geworden, Fördermittel zu beantragen und die Eigenbeteiligung für Angehörige ist entscheidend gesunken. Bedeutet: Wer Angehörige zu Hause pflegt und das Angebot der Tagespflege nicht in Anspruch nimmt, schenkt dem Staat monatlich mehrere hundert Euro. 

Was passiert mit Ihren Daten, hier finden Sie unsere Informationspflichten für Pflegeinteressenten.

Kontakt

Pflegestern Seniorenservice gGmbH
Rathausstraße 4
D-85586 Poing

Tel. 08121/760 94 60
Fax: 08121/760 94 88
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